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   AG Geldern, 26.11.2019 - 26 VI 867/19   

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AG Geldern, 26.11.2019 - 26 VI 867/19 (https://dejure.org/2019,64841)
AG Geldern, Entscheidung vom 26.11.2019 - 26 VI 867/19 (https://dejure.org/2019,64841)
AG Geldern, Entscheidung vom 26. November 2019 - 26 VI 867/19 (https://dejure.org/2019,64841)
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  • OLG Bremen, 10.03.2016 - 5 W 40/15

    Wirksamkeit der Bestellung des beurkundenden Notars zum Testamentsvollstrecker

    Auszug aus AG Geldern, 26.11.2019 - 26 VI 867/19
    Das OLG Bremen (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 10. März 2016 - 5 W 40/15 -, Rn. 12, juris) führt zur Problematik folgendes aus:.

    Auf die Frage, ob dann, wenn der Notar in einem Testament die Erklärung des Erblassers beurkundet, dass dieser noch in einer gesonderten handschriftlichen Niederschrift die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen werden, und der Notar das ihm im Anschluss übergebene entsprechende Schriftstück zusammen mit dem von ihm beurkundeten Testament in amtliche Verwahrung übergibt, ein Verstoß gegen § 7 Nr. 1 BeurkG vorliegen kann (bejahend noch OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2016 - 5 W 40/15 - NJW-RR 2016, 76; verneinend OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2015 - 5 W 23/15 - NJW-RR 2016, 979) kommt es im vorliegenden Fall nicht an, sie kann daher offen bleiben.

  • OLG Bremen, 15.07.2014 - 5 W 13/14

    Rechtsfolgen der Benennung des ein notarielles Testament beurkundenden Notars als

    Auszug aus AG Geldern, 26.11.2019 - 26 VI 867/19
    Ob dies auch zur Formunwirksamkeit einer nach den Grundsätzen des § 2247 BGB formwirksam errichteten letztwilligen Verfügung, die die Ernennung des Testamentsvollstreckers beinhaltet, führt (so OLG Bremen FamRZ 2015, 533; a.A. Münch.-Komm.-Hagena, § 2232 Rn. 34), kann vorliegend dahinstehen, denn im vorliegenden Fall wurde die privatschriftliche Verfügung der Erblasserin nicht gem. § 2232 S. 1 2. Alt. BGB zum Bestandteil des notariellen Erbvertrages.

    b) Nach diesen Grundsätzen, die bereits im Beschluss des Senats vom 15.07.2014, Az.: 5 W 13/14 (FamRZ 2015, 533, 534 f.), zur Anwendung gelangt sind, ist auch bei der hier zugrundeliegenden Fallkonstellation die Benennung des Beteiligten zu 1) zum Testamentsvollstrecker unwirksam.

  • OLG Bremen, 24.09.2015 - 5 W 23/15

    Anforderungen an die Form der Bestimmung des Testamentsvollstreckers aufgrund

    Auszug aus AG Geldern, 26.11.2019 - 26 VI 867/19
    Auf die Frage, ob dann, wenn der Notar in einem Testament die Erklärung des Erblassers beurkundet, dass dieser noch in einer gesonderten handschriftlichen Niederschrift die Person des Testamentsvollstreckers bestimmen werden, und der Notar das ihm im Anschluss übergebene entsprechende Schriftstück zusammen mit dem von ihm beurkundeten Testament in amtliche Verwahrung übergibt, ein Verstoß gegen § 7 Nr. 1 BeurkG vorliegen kann (bejahend noch OLG Bremen, Beschluss vom 10.03.2016 - 5 W 40/15 - NJW-RR 2016, 76; verneinend OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2015 - 5 W 23/15 - NJW-RR 2016, 979) kommt es im vorliegenden Fall nicht an, sie kann daher offen bleiben.

    Das Gericht folgt insoweit den Ausführungen des OLG Bremen (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 24. September 2015 - 5 W 23/15 -, Rn. 13 - 14, juris), wo die Unwirksamkeit der Ernennung des Urkundsnotars zum Testamentsvollstrecker in einer solchen Fallkonstellation wie folgt begründet wird:.

  • OLG Köln, 05.02.2018 - 2 Wx 275/17

    Wirksamkeit der Bestellung desjenigen Notars zum Testamentsvollstrecker, der ein

    Auszug aus AG Geldern, 26.11.2019 - 26 VI 867/19
    In gleicher Weise wird in(OLG Köln, Beschluss vom 05. Februar 2018 - I-2 Wx 275/17 -, Rn. 18, juris) folgendes ausgeführt:.
  • RG, 19.04.1920 - VI 437/19

    1. Kann die Anmeldung eines Tumultschadens bei dem Gemeindevorstande durch dritte

    Auszug aus AG Geldern, 26.11.2019 - 26 VI 867/19
    Das Gericht hat im den Beteiligten bekannten Beschluss vom 24.10.2019 im Verfahren 26 VI 437/19, in dem beantragt worden war, den Beteiligten .
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